RECHTSANWALT TILL FISCHER
(angestellter Rechtsanwalt)
Fachanwalt für Verkehrsrecht und Familienrecht
Tätigkeit
Rechtsanwalt Fischer hat sich auf die Bereiche Verkehrsrecht und Familienrecht spezialisiert.
Verkehrsrecht
„Wer mit dem Auto fährt, steht mit einem Bein im Knast!“
Ganz so dramatisch gestaltet sich unser Alltag zum Glück nur selten. Häufiger kommt es da schon vor, dass uns jemand ungefragt fotografiert und für die verwackelten Schwarz-Weiß-Abzüge eine horrende Forderung aufmacht. Rechtsanwalt Fischer zeigt Ihnen auf, wann es sinnvoll ist, den Wegelagerern Tribut zu zollen und er vertritt Sie, wenn es z. B. auf Grund von Voreintragungen im Verkehrszentralregister erforderlich ist, das Verfahren hinauszuzögern oder, weil z. B. die Messung angreifbar ist, Aussicht auf eine Einstellung des Verfahrens besteht.
Nicht nur wenn Sie es zu eilig hatten, auch wenn Ihnen die Verursachung einer Verkehrsunfalls oder eine Trunkenheitsfahrt vorgeworfen wurde, verteidigt Sie Rechtsanwalt Fischer in Bußgeld- und Strafverfahren. Genauso vertritt er Ihre Interessen beim Streit über den Bestand oder die Wiedererlangung Ihrer Fahrerlaubnis vor der Verwaltungsbehörde oder dem zuständigen Gericht.
Auch wenn immer mehr Technik in unsere Fahrzeuge Einzug hält, kommt es Tag für Tag zu tausenden Verkehrsunfällen auf unseren Straßen. Was sich zunächst als „ganz klare Sache“ darstellt, wird schnell zur heftigen Auseinandersetzung mit der Haftpflichtversicherung des Unfallgegners. Wer sich jetzt auf die Redlichkeit und Fairness des Gegenübers verlässt, ist schnell verlassen. Nahezu täglich ist folgendes Procedere zu beobachten:
Versicherungen streichen willkürlich Schadenpositionen aus den Gutachten der unabhängigen Sachverständigen und verweisen zur Begründung auf angebliche Prüfungen anderer Sachverständiger. Dabei „vergessen“ sie jedoch zu erwähnen, dass die Streichungen auf ihren eigenen Vorgaben beruhen und nicht von Sachverständigen, sondern einfachen Sachbearbeitern vorgenommen werden. Manchen Schadenpositionen fallen zudem gänzlich unter den Tisch, bei anderen wird versucht, den Geschädigten durch Unterzeichnung einer Abfindungserklärung regelrecht über den Tisch zu ziehen.
Rechtsanwalt Fischer vertritt Sie daher – am Besten von Anfang an – bei der Durchsetzung Ihrer Ansprüche nach einem Verkehrsunfall; notfalls auch vor Gericht.
Familienrecht
Kommt es zum Streit mit dem nicht mehr ganz so heiß und innig begehrten Partner oder anderen Familienangehörigen, berät und vertritt Sie Rechtsanwalt Fischer zudem in allen Bereichen des Familienrechts.
Ganz gleich, ob es sich im Zusammenhang mit einer Trennung um Unterhaltsforderungen, das Sorge- oder Umgangsrecht für Ihre Kinder oder die vermögensrechtliche Auseinandersetzung mit Ihrem Ehegatten oder Lebenspartner handelt, Rechtsanwalt Fischer berät und vertritt Sie bei der Durchsetzung Ihrer Interessen.
Weitere Schwerpunkte seiner Tätigkeit bilden das Arzthaftungs- und Versicherungsvertragsrecht sowie das allgemeine Strafrecht.
Berufliche Vita
2000 Zulassung zur Rechtsanwaltschaft
2005 Fachanwalt für Familienrecht
2006 Fachanwalt für Verkehrsrecht