FACHANWALTSCHAFTEN
Die Fachanwaltschaft ist die maximale Qualifikation für ein bestimmtes Rechtsgebiet.
Sie wird von der zuständigen Rechtsanwaltskammer nur unter folgenden Voraussetzungen dem Rechtsanwalt verliehen:
mindestens 3-jährige Tätigkeit als Rechtsanwalt,
umfangreiche theoretische Kenntnisse, die durch Leistungsprüfungen (Klausuren) nachgewiesen werden müssen und
umfangreiche fachpraktische Erfahrung, die durch eine Vielzahl von Fällen innerhalb einer Zeit von 3 Jahren nachgewiesen werden muss.
Fachanwälte finden Sie bei uns für folgende Rechtsgebiete:
- Rechtsanwalt Sven Diedering
Fachanwalt für Sozialrecht
- Rechtsanwalt Sven Diedering