FACHGEBIETE
Neben den durch erlangte Fachanwaltschaften belegten Rechtsgebieten beraten und vertreten wir Sie hauptsächlich in folgenden Rechtsgebieten:
- Arbeitsrecht
- Architektenrecht
- Arzthaftungsrecht
- Baurecht
- Bußgeldsachen
- Erbrecht
- Familienrecht
- Grundstücksrecht
- Gesellschaftsrecht
- Handelsrecht
- Kaufrecht
- Leasingrecht
- Medizinrecht
- Mietrecht
- Pachtrecht
- Sozialrecht
- Verkehrsrecht
- Versicherungsvertragsrecht ·
- Verwaltungsrecht
- Wohnungseigentumsrecht
- Zivilrecht
Unsere Mitarbeiter benennen Ihnen gerne den jeweils zuständigen Ansprechpartner oder prüfen gemeinsam mit einem Rechtsanwalt für Sie, ob ein oben nicht aufgeführtes Rechtsgebiet von einem Rechtsanwalt bearbeitet werden kann.